RUV CalculatorEinkommensteuerrechner 2026https://calc.ruvlabs.com/de/c/income-tax-global/germany

Einkommensteuerrechner 2026

Gleiches Prinzip, sehr unterschiedliche Abzüge

Einkommensteuer

Nach Steuern bleibt
Effektiver Steuersatz
60.000 EUR
Erweiterte Optionen
Aufschlüsselung
Nationale Steuer
Lokale Steuer
Sozialversicherung
Zu versteuerndes Einkommen
Angewandter Grundfreibetrag
Grenzsteuersatz
Land
Bezeichnung im Land

Deutschland hat keine Stufentabelle. §32a des Einkommensteuergesetzes legt die Steuer per Formel fest, sodass der Grenzsteuersatz ohne Stufen stetig von 14 % auf 42 % steigt. Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 €. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 % fällt erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 € übersteigt, und setzt über eine Milderungszone schrittweise ein. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.266 € wird automatisch angewendet, und die Sozialversicherung (Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 8,75 %, Pflegeversicherung 1,8 % — insgesamt 21,15 %) wird vom Lohn abgezogen und im Nettobetrag berücksichtigt. Es gibt zwei Beitragsbemessungsgrenzen: Renten- und Arbeitslosenversicherung enden bei 101.400 € im Jahr, Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 €. Die Einkommensteuer mindert sie allerdings **nicht** — Deutschland zieht einen Teil davon als Vorsorgeaufwendungen ab, nach Regeln mit je Posten eigenen Höchstbeträgen und Anteilen, und sie nachzubilden würde das Ergebnis verschlechtern. Der Zuschlag von 0,6 Punkten zur Pflegeversicherung für Kinderlose über 23 und die abweichende Aufteilung in Sachsen sind noch nicht enthalten. Kirchensteuer (8–9 %) und Ehegattensplitting sind ebenfalls ausgeschlossen.

Nach den Regeln des Landes (Deutschland) beträgt die Steuer 13.747,00 €; es bleiben 33.563,00 €.

Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG

Der Tarif ist eine Formel, keine Stufentabelle: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an, danach steigt der Grenzsteuersatz stetig von 14 % bis 42 % und bleibt dann bei 42 % bzw. 45 %.

Die Tabelle zeigt für jede Zone den Grenzsteuersatz an ihrem Anfang und Ende, berechnet aus den Koeffizienten des Gesetzes.

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
bis 12.348 €0 %
12.349 €–17.799 €14 % → 23,97 %
17.800 €–69.878 €23,97 % → 42 %
69.879 €–277.825 €42 %
über 277.825 €45 %

Solidaritätszuschlag und Pauschbeträge

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, entfällt aber ganz, solange die Einkommensteuer 20.350 € nicht übersteigt; darüber steigt er in einer Übergangszone auf höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags an.

Vom Bruttolohn werden pauschal 1.266 € abgezogen (Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag).

Sozialversicherung der Arbeitnehmer 2026

Zusammen 21,15 % des Bruttolohns bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Der Rechner zieht die Beiträge vom Netto ab, mindert damit aber nicht die Einkommensteuer.

ZweigArbeitnehmeranteilBeitragsbemessungsgrenze (Jahr)
Rentenversicherung9,3 %101.400 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %101.400 €
Krankenversicherung8,75 %69.750 €
Pflegeversicherung1,8 %69.750 €

Steuer und Netto nach Bruttojahresgehalt

Mit dem Rechner oben berechnet: ledig, ohne Kirchensteuer.

BruttoEinkommensteuer + SolidaritätszuschlagSozialabgabenNettoEffektivGrenzsteuersatz
20.000 €1.260 €4.230 €14.510 €6,3 %24,29 %
40.000 €6.811 €8.460 €24.729 €17,03 %31,22 %
60.000 €13.747 €12.690 €33.563 €22,91 %38,14 %
100.000 €31.519,85 €17.958,63 €50.521,52 €31,52 %42 %
200.000 €76.310,26 €18.107,03 €105.582,72 €38,16 %42 %

So funktioniert die Berechnung — Einkommensteuer nach Ländern

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 € zu versteuerndes Einkommen. Bis dahin fällt keine Einkommensteuer an.

Wie viel Steuer zahlt man bei 60.000 € brutto?

Ledig ohne Kirchensteuer 13.747 € Einkommensteuer, dazu 12.690 € Sozialabgaben; netto bleiben 33.563 €.

Wann fällt der Solidaritätszuschlag an?

Erst wenn die Einkommensteuer 20.350 € übersteigt. Bei 200.000 € brutto liegt die Steuer mit Zuschlag bei 76.310,26 €.

Wie hoch ist der Spitzensteuersatz?

42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen, 45 % ab 277.826 €.

Wie hoch sind die Sozialabgaben?

Zusammen 21,15 %: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 8,75 % und Pflegeversicherung 1,8 %.

Quellen

Amtliche Dokumente, aus denen die Sätze und Regeln dieser Seite stammen.

Dies ist eine Orientierungsrechnung auf Grundlage üblicher Annahmen im Bereich Steuern und ersetzt keine fachliche Beratung. Für Entscheidungen, die Sie darauf stützen, übernehmen wir keine Haftung – Einzelheiten finden Sie in den Nutzungsbedingungen.